Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Bei Errichtungen, Änderungen oder Umnutzungen von baulichen Anlagen ist das Referat Bauordnung Ihr Ansprechpartner. Wesentliche Grundlagen sind dabei die Landesbauordnung, das Baugesetzbuch sowie die gültigen Bebauungspläne der Stadt Kaiserslautern.
Gemäß der Landesbauordnung gehören neben Gebäuden auch Aufschüttungen, Abgrabungen, Lagerplätze und Stellplätze zu den baulichen Anlagen. Die Gebäude selbst werden hierbei in die Gebäudeklassen 1 bis 5 unterteilt.
Wir wachen darüber, dass die Gebäude, die baulichen Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten sind, dass sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährden.
Das Referat Bauordnung ist ebenfalls Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Werbeanlagen oder Fliegende Bauten (zum Beispiel: Zelte, Fahrgeschäfte, Bühnen) errichten wollen. Ebenso wird hier das Baulastenverzeichnis geführt und hierüber entsprechende Auskünfte erteilt.
Ist eine statische Berechnung Ihres Bauvorhabens, welche Sie von einem von Ihnen beauftragten Tragwerksplaner haben erstellen lassen, zu prüfen, kann dies im Referat Bauordnung durchgeführt werden.
Sie beabsichtigen, ein Gebäude umzubauen und benötigen Bestandsunterlagen? Im Referat Bauordnung ist auch das Bauarchiv beheimatet. Hier können Sie eine entsprechende Akteneinsicht oder Kopien aus den Bauakten online beantragen. Für das Förderprogramm „Soziale Wohnraumförderung“ des Landes Rheinland-Pfalz sind wir für Bauvorhaben im Stadtbezirk Kaiserslautern Ihr örtlicher Ansprechpartner.
Wenn ein Gebäude nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in mehrere Eigentumswohnungen aufgeteilt werden soll, benötigen Sie eine Bescheinigung, dass die einzelnen Wohnungen innerhalb des Gebäudes in sich abgeschlossen sind. Diese Abgeschlossenheitsbescheinigung wird vom Referat Bauordnung ausgestellt.
Die zuständige Sachbearbeitung finden Sie „hier“.
Bis auf einige wenige Ausnahmen muss vor der Errichtung, der Änderung, der Nutzungsänderung oder dem Abbruch baulicher Anlagen ein Bauantrag gestellt werden. Die Landesbauordnung unterscheidet hierbei drei Verfahren:
Die eingereichten Unterlagen müssen hierbei von einer bauvorlageberechtigen Person erstellt worden sein. Den Zugang zu sämtlichen Vordrucken in der jeweils gültigen Fassung erhalten Sie über den nachfolgenden Link:
Allgemeine Informationen:
Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden. Bauvoranfrage
Falls bei einem Bauvorhaben die notwendigen PKW-Stellplätze weder auf dem Grundstück noch in unmittelbarer Nähe nachgewiesen werden können, bedarf es einer Stellplatzablöse. Stellplatzablöse
Die zuständige Sachbearbeitung finden Sie „hier“.
Beabsichtigen Sie, eine Werbeanlage mit einer Fläche größer als 1,0 m² zu errichten oder an einer baulichen Anlage anzubringen, ist hierfür ein Antrag zu stellen. Im Vorfeld können Sie mit den zuständigen Sachbearbeitern die jeweiligen Randbedingungen abklären. Eventuell gesonderte Vorgaben eines Bebauungsplans sind zu beachten.
Die zuständige Sachbearbeitung finden Sie „hier“.
Weitere Informationen zur Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WEG) erhalten Sie hier:
Die zuständige Sachbearbeitung finden Sie „hier“.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt bei entsprechenden Voraussetzungen den Bau oder die Modernisierung von Häusern und Wohnungen. Die Förderung erfolgt mittels zinsgünstiger, nachrangiger Darlehen über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Die Kommunen sind hierbei das Bindeglied zwischen Ihnen als Antragsteller und der ISB. Für die Stadt Kaiserslautern ist das Referat Bauordnung für Sie der richtige Ansprechpartner.
Die zuständige Sachbearbeitung finden Sie „hier“.
Sie planen eine Veranstaltung und wollen eine Bühne aufbauen? Sie benötigen für eine kurze Zeit eine überdachte Lagerfläche und wollen hierfür ein Zelt errichten lassen? Allgemein sind Fliegende Bauten bei der Unteren Bauaufsicht anzuzeigen. Nähere Informationen und das passende Formular erhalten Sie über die nachfolgenden Links.
Die zuständige Sachbearbeitung finden Sie „hier“.
Bestimmte Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung (Sonderbauten) sind in wiederkehrenden Zeiträumen einer Wiederholungsprüfung durch die Bauaufsicht zu unterziehen.
Die zuständige Sachbearbeitung finden Sie „hier“.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die statische Berechnung, welche Sie für Ihr Bauvorhaben haben erstellen lassen, zusätzlich noch zu prüfen. Neben den Prüfsachverständigen für Standsicherheit bietet Ihnen das Referat Bauordnung ebenfalls die Möglichkeit, die Unterlagen hier prüfen zu lassen.
Die zuständige Sachbearbeitung finden Sie „hier“.
Die Bauaufsicht des Landes Rheinland-Pfalz ist wie folgt gegliedert:
Die jeweils aktuell gültigen Rechtsvorschriften finden Sie auf der Homepage der Obersten Bauaufsichtsbehörde:
Als wesentliche Planungsgrundlage Ihres Bauvorhabens dienen auch die verschiedenen Bebauungspläne der Stadt Kaiserslautern. Über den nachfolgenden Link erfahren Sie hierzu mehr:
Aktuell möchten wir hier insbesondere auf die neue Stellplatzsatzung der Stadt Kaiserslautern sowie die Grün- und Freiflächensatzung der Stadt Kaiserslautern verweisen:
Die zuständige Sachbearbeitung finden Sie „hier“.
Die zuständige Sachbearbeitung finden Sie „hier“.
Um bei Anlagen, die einer Baugenehmigung nach Bauordnungsrecht bedürfen, die Vorgaben der RED II-Richtlinie umzusetzen, wurde eine einheitliche Stelle in Rheinland-Pfalz eingerichtet, welche die untere Bauaufsichtsbehörde ist. Diese hat nach Artikel 16, Absatz 3 der RED II-Richtlinie ein Verfahrenshandbuch für Projektträger vorzulegen. Weitere Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link: Verfahrenshandbuch Erneuerbare Energien nach der Landesbauordnung Rheinland-Pfalzrichtlinie.