Bauvoranfrage

Allgemeine Informationen

Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden. Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren.

Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Der formlosen Bauvoranfrage sind Unterlagen beizufügen, wie z.B. Lageplan, Lageplan mit Einzeichnung des Bauvorhabens, maßstabsgerechte Skizzen (vorzugsweise im Maßstab 1:100), die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind. Eines bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers (z.B. Architekt) bedarf es für die Einreichung einer Bauvoranfrage nicht,

Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet wird.