Bauantrag Abbruch/Rückbau

Allgemeine Informationen

Der Abbruch einer baulichen Anlage ist unter gewissen Voraussetzungen genehmigungsfrei (siehe hierzu §62 LBauO RLP). Bei einer Genehmigungsfreistellung bleiben die Bestimmungen des Denkmalschutzes unberührt. Der Bauherr hat sich vor der Maßnahme zum Abbruch bei der Unteren Denkmalschutzbehörde zu erkundigen, ob das Gebäude unter Denkmalschutz steht oder sich in einer Denkmalschutzzone befindet.

Das Merkblatt des Referats Umweltschutz ist zu beachten. Absicherungen zu öffentlichen Verkehrsflächen sind eigenverantwortlich ggf. unter  Absprachen des Referats Tiefbau vorzunehmen.

 

Teilabriss

Die Genehmigung für einen Teilabriss ist mit dem „Antrag auf Abbruch“ bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde zu beantragen. Ein amtlicher Lageplan mit Eintragung des Abbruchs ist einzureichen.

Die Maßnahme ist ggf. formlos zu beschreiben, sowie erforderliche Planunterlagen vorzulegen.  Die Begleitung des Abbruchs, Abhängig von der Komplexität, durch einen Tragwerksplaner ist erforderlich.

 

Das Merkblatt des Referats Umweltschutz ist zu beachten.

Absicherungen zu öffentlichen Verkehrsflächen sind eigenverantwortlich ggf. unter  Absprachen des Referats Tiefbau vorzunehmen.